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Wie lange kann ich Medien ausleihen ?

Ausleihefrist

Bücher, Cassetten, Hörbuch-CDs, Zeitschriften können bis zu vier Wochen ausgeliehen werden.Videos, DVDs , CDs und CD-ROMs können zwei Medien pro Leseausweis und für zwei Wochen entliehen werden. Präsenzbestände können nicht ausgeliehen werden. Dazu gehören u.a. die aktuellen Ausgaben der Zeitschriften und die Nachschlagewerke.

Verlängerung der Frist

Die Leihfrist kann vor Ablauf bis zu jeweils vier Wochen (bzw, zwei Wochen) verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann direkt in der Bibliothek erfolgen, per Telefon oder per Internet.

Mahnung

Nach Ablauf der Leihfrist erhalten Sie in wöchentlichem Abstand Mahnungen, die kostenpflichtig sind:

1. Mahung 1,50 €
2. Mahnung 2,50 €(zuzügl. 1,50 1. M.; also 4,00 €
3. Mahnung 5,00 € (zuzügl. 4,00 € 1. + 2. M.)
Sollten Sie sich zu Unrecht gemahnt fühlen, setzen Sie sich bitte Umgehend mit uns in Verbindung.

Beschädigung bzw Verlust eines Mediums

Sollte ein Medium beschädigt sein oder haben Sie es verloren, dann beschaffen Sie bitte Ersatz beim Buchhändler Ihrer Wahl, oder aber, wenn es vergriffen ist, anderweitigen Ersatz.

Alle anderen Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadtbibliothek

  

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