
AusleihefristBücher, Cassetten, Hörbuch-CDs, Zeitschriften können bis zu vier Wochen ausgeliehen werden.Videos, DVDs , CDs und CD-ROMs können zwei Medien pro Leseausweis und für zwei Wochen entliehen werden. Präsenzbestände können nicht ausgeliehen werden. Dazu gehören u.a. die aktuellen Ausgaben der Zeitschriften und die Nachschlagewerke. Verlängerung der FristDie Leihfrist kann vor Ablauf bis zu jeweils vier Wochen (bzw, zwei Wochen) verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann direkt in der Bibliothek erfolgen, per Telefon oder per Internet. MahnungNach Ablauf der Leihfrist erhalten Sie in wöchentlichem Abstand Mahnungen, die kostenpflichtig sind: Beschädigung bzw Verlust eines MediumsSollte ein Medium beschädigt sein oder haben Sie es verloren, dann beschaffen Sie bitte Ersatz beim Buchhändler Ihrer Wahl, oder aber, wenn es vergriffen ist, anderweitigen Ersatz. |